Wer kann zu uns kommen?
Das Kraichgau-Hospiz öffnet seine Türen für Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung, bei denen nach ärztlicher Einschätzung die verbleibende Lebenszeit auf wenige Wochen bis Monate begrenzt ist. Voraussetzung ist, dass eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich oder nicht mehr gewünscht ist und keine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
Häufige Aufnahmegründe sind onkologische Erkrankungen, neurologische Erkrankungen sowie chronische Erkrankungen des Herzens, der Nieren, der Lunge oder des Verdauungstrakts. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 39a SGB V.
Aufnahme aus einem Pflegeheim
Auch Menschen, die bereits in einem Pflegeheim leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ins Kraichgau-Hospiz aufgenommen werden – wenn ihre Situation es erfordert und ein Wechsel in ihrem besten Interesse ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein spezialisiertes ambulantes Palliativversorgungsteam (SAPV) in die Begleitung eingebunden war und zu dem fachlichen Urteil gelangt ist, dass eine ausreichende palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung im Pflegeheim nicht mehr gewährleistet werden kann. Dieses Gutachten bildet die medizinische und rechtliche Grundlage für eine Verlegung ins Hospiz.
Wir wissen, dass ein Wechsel in dieser Lebensphase für Betroffene und Angehörige eine große Entscheidung ist – verbunden mit Unsicherheit, aber auch mit der Hoffnung auf bessere Begleitung und mehr Geborgenheit. Wenn ein SAPV-Team zu dem Schluss kommt, dass ein Hospiz der richtigere Ort ist, dann ist das ein klares Zeichen: Hier geht es um Würde. Und die hat keine Einschränkungen.
Sprechen Sie uns an – gemeinsam mit dem begleitenden SAPV-Team klären wir alle weiteren Schritte und sorgen dafür, dass der Übergang so behutsam und reibungslos wie möglich verläuft.
So läuft die Aufnahme ab
Wir machen den Weg zu uns so unkompliziert wie möglich. Für die Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
- Eine telefonische Anfrage zur Verfügbarkeit eines Hospizplatzes
- Die Notwendigkeitsbescheinigung des einweisenden Arztes
- Den Antrag des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten gemäß § 39a SGB V
- Den aktuellen Arztbrief
Diese Dokumente bilden die Grundlage für den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Die Kosten eines Hospizaufenthalts werden zu 95 % von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernommen – damit finanzielle Sorgen in dieser Zeit keine Rolle spielen müssen.
Senden Sie uns die Unterlagen gerne per Post oder per E-Mail zu. Wir kümmern uns um alles Weitere – und freuen uns darauf, Sie willkommen zu heißen.